FAQ
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Der erste Schritt ist es, einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren. Dort wird geklärt, ob eine Psychotherapie sinnvoll, geeignet und notwendig ist und welche nächsten Schritte passieren müssen.
Eine Überweisung vom Arzt ist nicht nötig.
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Zu Beginn finden mehrere Gespräche mit dem Kind/Jugendlichen und den Eltern statt. Dabei werden Beschwerden, Lebenssituation und bisherige Erfahrungen besprochen.
Zusätzlich werden Fragebögen und psychometrische Tests eingesetzt.
Ziel ist es, ein erstes Verständnis zu entwickeln und eine Diagnose zu stellen.
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Ambulant heißt, dass die Therapie in einer Praxis mit ein bis zwei Terminen pro Woche stattfindet und die Kinder und Jugendlichen zu den Sitzungen nach Hause zurückkehren.
Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
Die Tagesklinik bietet tagsüber intensive Behandlung, auch in der Gruppe, abends geht man nach Hause.
Stationär bedeutet, dass jemand rund um die Uhr in einer Klinik aufgenommen ist. Das ist bei schwerwiegenden Erkrankungen notwendig.
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Manchmal werden zusätzlich Medikamente verordnet, zum Beispiel bei Depressionen oder ADHS. Die Entscheidung trifft ein Kinder- und Jugendpsychiater. Psychotherapie und Medikamente können sich ergänzen.
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Wenn der Verdacht auf eine schwere Erkrankung besteht (z. B. Psychosen, schwere Depression, ADHS) oder wenn Medikamente notwendig sein könnten. Auch bei akuter Suizidgefahr oder sehr starkem Leidensdruck ist eine psychiatrische Einschätzung wichtig.
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In akuten Krisen können Sie sich jederzeit an den kinder- und jugendpsychiatrischen Notdienst, den Rettungsdienst (112) oder die nächste Kinder- und Jugendpsychiatrie wenden. Auch Telefonseelsorge (0800 111 0 111) oder Krisendienste sind rund um die Uhr erreichbar.
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Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse in der Regel alle Kosten.
Auch Privatversicherte und Selbstzahler können behandelt werden.
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Die Therapie ist von 0-21 Jahren möglich. Sind sie älter, wenden Sie sich bitte an einen Psychologischen Psychotherapeuten (für Erwachsene).
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Die Kosten richten sich nach der GOÄ/ GOP und werden von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Erstgespräch.